Vorschlag Regelkommision Reglement 2026

Antrag: A03.0

Dateiname: A-5.1.3.c-S58-Regelung_Helfer_Minderjaehrige_DMC2026_V8_251114-2218.html
Antragsversion: V8Formularversion: BS1.03

Reglement TeilA Antrag zur SatzungNein
Jahrbuch2025 Seite58 Absatz5.1.3.c
Antrag gilt ab/seitJahrbuch 2026

Abstimmung - SBT 2026 Dafür: ka _______  |  Dagegen: ka ______  |  Enthaltung: ______

Ziel des Antrages

Einhetliche Festlegung für alle Klassen Vermeidung der Verletzungsgefahr Streckenposten durch Minderjährige regeln

Begründung

Es gibt keine klare Regelung beim Einsatz Von Minderjährien als Helferposten  
Sehr oft fällt mir auf, das kleine Kinder im Alter ab 6 Jahren als Streckenposten fungieren, 
Dies sollte meiner Meinung nach unterbunden werden, bzw. auch die Erziehungsberechtigten in der Verantwortung stehen.
Dies sollte festgehalten werden, bevor etwas schlimmeres passiert.          

Neuer Reglementtext:

5. Rennablauf 5.1.3 Fahrer und Helfer 5.1.3c Jeder Fahrer ist verpflichtet, als Helferposten für den nachfolgenden Lauf oder für einen von der Rennleitung festgelegten Lauf zu fungieren. Mit Genehmigung der Rennleitung kann hierfür ein Ersatz gestellt werden. Sind Fahrer minderjährig, obliegt es ausschlieslich dem Erziehungsberechtigten zu entscheiden, ob sein minderjähriger Fahrer die Aufgabe eines Helferpostens erfüllen kann. Erachtet er das als nicht möglich, hat er eigenverantwortlich die Aufgabe zu übernehmen oder für einen Helferposten zu sorgen. Bei Nichteinhaltung erfolgt eine Runde Abzug auf den besten Vorlauf (nach Abschluss der Vorläufe gibt es nur einen besten Vorlauf, der zur Auswertung kommt, von diesem Lauf wird die Runde abgezogen. Selbstverständlich kommt dann nicht der zweitbeste Vorlauf zur Auswertung) bzw. bei Finalläufen auf den Finallauf. Die Strafe kommt erst nach Beendigung aller Vorläufe bzw. nach dem Finallauf oder den Finalläufen zur Geltung. Werden Finalläufe nach Austragungsmodus 5 mehrmals gefahren, so erhält der Fahrer einen Punkt mehr auf seinen besten Finallauf. Wird der Helferposten von der Rennleitung abgelehnt, hat die Rennleitung einen Helferposten zu benennen. Löschen Regelung in B und E B 2.2.4 Fahrer und Helfer ... E 2.4 Helfer ... Im Teil C 3.1.1 ist der Erste Satz zu streichen:
Anmerkung: Neue Regelpassagen sind rot

Stammdaten Original Antrag

TeamleiterAnke Müller Lizenznummer
Mailadressejugendreferent@dmc-online.com
Sportkreis/FunktionReferent OV‑Nr.Referent
VereinDeutscher Minicar Club e.V.

Antragsbearbeitung / Status

AntragsnummerA03.0 StatusZur Abstimmung
Protokollierung durchKohmann Thomas Lizenznummer1288
Datum05.10.25 Kommentierung

Bearbeitung: Bestehendes Reglement mit Änderungen

5. Rennablauf 5.1.3 Fahrer und Helfer 5.1.3c Jeder Fahrer ist verpflichtet, als Helferposten für den nachfolgenden Lauf oder für einen von der Rennleitung festgelegten Lauf zu fungieren. Mit Genehmigung der Rennleitung kann hierfür ein Ersatz gestellt werden. Sind Fahrer minderjährig, obliegt es ausschlieslich dem Erziehungsberechtigten zu entscheiden, ob sein minderjähriger Fahrer die Aufgabe eines Helferpostens erfüllen kann. Erachtet er das als nicht möglich, hat er eigenverantwortlich die Aufgabe zu übernehmen oder für einen Helferposten zu sorgen. Bei Nichteinhaltung erfolgt eine Runde Abzug auf den besten Vorlauf (nach Abschluss der Vorläufe gibt es nur einen besten Vorlauf, der zur Auswertung kommt, von diesem Lauf wird die Runde abgezogen. Selbstverständlich kommt dann nicht der zweitbeste Vorlauf zur Auswertung) bzw. bei Finalläufen auf den Finallauf. Die Strafe kommt erst nach Beendigung aller Vorläufe bzw. nach dem Finallauf oder den Finalläufen zur Geltung. Werden Finalläufe nach Austragungsmodus 5 mehrmals gefahren, so erhält der Fahrer einen Punkt mehr auf seinen besten Finallauf. Wird der Ersatz Helferposten von der Rennleitung abgelehnt, hat die Rennleitung einen Ersatz Helferposten zu benennen. Dieser Abschnitt gilt nicht für die Klassen OR8, OR10 und ORT, abweichende Regelung im Teil C 3.1.1 Löschen Regelung in B und E B 2.2.4 Fahrer und Helfer ... Jugendliche bis 14 Jahre dürfen keine Helferposten einnehmen. E 2.4 Helfer ... Hat der Fahrer das 16. Lebensjahr nicht vollendet, muss dieser durch einen freiwilligen Helfer, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, oder einen Erziehungsberechtigten ersetzt werden. Im Teil C 3.1.1 ist der Erste Satz zu streichen: Jeder Fahrer ist verpflichtet, nach Beendigung seines Laufes als Helferposten für die nächste Vorlaufgruppe bzw. für das nächste Finale zu fungieren, oder (nur mit Genehmigung der Rennleitung) einen Ersatz zu stellen
Anmerkung: Neue Regelpassagen sind rot! - Durchgestrichene Texte werden gelöscht